Baugesuche
Baugesuch einreichen
Baugesuche sind bei der Bauverwaltung, Gasenzenstrasse 9, Gams einzureichen.
Baubewilligungspflicht
Die Erstellung, Änderung und Beseitigung von Bauten und Anlagen bedürfen gemäss Art. 136 Planungs- und Baugesetz der Bewilligung. Soweit die baupolizeilichen Vorschriften (wie z.B. Grenz-, Strassen-, Wald-, Gewässerabstand) und übrigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten sind, bedürfen in der Bauzone insbesondere folgende Vorhaben keiner Baubewilligung:
- unbeheizte Kleinbauten mit einer Grundfläche von höchstens 10 m² und einer Gesamthöhe von höchstens 2.50 m;
- kleine Anlagen der Garten- und Aussenraumgestaltung, wie Brunnen, Teiche, fest installierte Kinderspielgeräte, Gartencheminées sowie auf wenigstens zwei Seiten offene und ungedeckte Gartensitzplätze;
- Mauern und Einfriedungen von weniger als 1.20 m Höhe längs Gemeindestrassen, Wegen und Plätzen sowie von weniger als 1.80 m Höhe längs Grundstücksgrenzen, wenn ihnen nicht die Funktion als Stützmauer zukommt und die Sichtzone (gemäss VSS-Norm) der Grundstückausfahrt, Kurve oder Kreuzung nicht tangiert wird;
- Terrainveränderungen von weniger als 0.50 m Höhe und 100 m² Fläche;
- das Aufstellen einzelner Mobilheime, Wohnwagen und dergleichen ausserhalb bewilligter Camping- und Abstellplätze von weniger als drei Monaten je Kalenderjahr;
- mobile Bauten und Anlagen wie Festhütten, Zelte, Verpflegungs- und Verkaufsstätten, Tribünen und dergleichen während höchstens drei Monaten je Kalenderjahr;
- Unterhalt von Bauten und Anlagen sowie geringfügige Änderungen im Innern von bestehenden Gebäuden;
- unbeleuchtete Aussenreklamen von insgesamt weniger als 2 m² Ansichtsflächen sowie vorübergehende Baureklamen.
Die Kombination mehrerer bewilligungsfreier Bauvorhaben ist in der Regel bewilligungspflichtig.
Baugesuche
Das Baugesuch ist 3-fach samt Plänen mit offiziellem Formular einzureichen. Es muss folgende Beilagen enthalten:
Baubeschrieb
soweit nicht aus Konstruktionsbeschrieb ersichtlich
Situationsplan
Beglaubigter Katasterplan 1:500 (Original beim Grundbuchgeometer FKL & Partner AG, Laufenbrunnenstrasse 36, 9472 Grabs, Telefon 081 750 33 99, www.fkl.ch, verlangen), enthaltend die Masse der Baukörper sowie die Grenz- und Gebäudeabstände.
Grundrissplan
für alle Geschosse inkl. Dachgeschoss, mit Angabe der Zweckbestimmung der Räume, der Wandstärke, Fenster- und Bodenflächen (in m²) sowie die Feuerstätten.
Schnitt- und Fassadenplan
mit Angabe der Höhe des gewachsenen Bodens und des Niveaupunktes sowie die Gebäude- und Firsthöhen.
Plan der Umgebungsgestaltung
Umrisse des/der Erdgeschosse, Parkierungsflächen, Zufahrts- und Zugangswege, Garagenzufahrten mit Angabe der Ausrundungsradien und Sichtweiten, Kinderspielflächen (inkl. Art der Gestaltung), Container-Abstellplätze, Art der Bodenbefestigungen und der Bepflanzung sowie Terrainveränderungen mit Böschungskanten und Höhenangaben
Längsschnitt durch Garageneinfahrt bis und mit Erschliessungsstrasse mit Längen- und Gefällsangaben
Parkplatzberechnung (detailliert), mit nachvollziehbarem Schemaplan
Kanalisationsplan
(gemäss VSA-Richtlinien / SN 592000 Liegenschaftsentwässerung) mit Angabe der Versickerungen, der Retentionen, des Röhrenmaterials, der Gefälle und Kaliber, der Anschluss-, Grund- und Zweigleitungen, Höhenkoten der Leitungen und Schächte, Art und Grösse der Kontroll- und Revisionsschächte und Anschlusspunkt (mit Höhenkote) der Einleitung in die Gemeindekanalisation.
Werkleitungsplan
enthaltend bestehende und projektierte Leitungen für Wasser, Abwasser, Fernheizung Gas, Strom, Digitale Medien. Die Ermittlung der im Baugrundstück liegenden Werkleitungen ist Sache der Bauherrschaft.
Zustimmungserklärung Dritter
wenn private Anlagen (Kanalisation, Strasse etc.) mitbenützt oder wenn Durchleitungsrechte, erweiterte Grenzabstandsverpflichtungen, Näherbaurechte usw. beansprucht werden, ist die entsprechende Zustimmungserklärung bzw. Vereinbarung gleichzeitig einzureichen.
Weitere Unterlagen gemäss Weisungen der Baubehörde
Falls für die Beurteilung der Baueingabe erforderlich, können weitere ergänzende Unterlagen verlangt werden.
Pläne
Die Pläne sind gefaltet auf Format A4, farblich gekennzeichnet (schwarz = bestehend, rot = neu, gelb = Abbruch), vom Gesuchsteller, Grundeigentümer und Projektverfasser unterzeichnet, einzureichen.
Sämtliche Baugesuchsformulare inkl. Wegleitungen finden Sie im Online-Schalter oder unter www.baugesuch.sg.ch. Gedruckte Papierversionen der Formulare können Sie auch weiterhin bei der Bauverwaltung bestellen.
Zonenplan / Pläne der Gemeinde Gams
Hinweis für Architekten und Planer:
Der Zonenplan sowie weitere nützliche Karten der Gemeinde Gams können online im Geoportal eingesehen werden.