Navigieren in der Gemeinde Gams

Baugesuche

Baugesuch einreichen

Baugesuche sind bei der Bauverwaltung, Gasenzenstrasse 9, Gams einzureichen.

Aktuelles / Bauanzeigen

Baubewilligungspflicht

Die Erstellung, Änderung und Beseitigung von Bauten und Anlagen bedürfen gemäss Art. 136 Planungs- und Baugesetz der Bewilligung. Soweit die baupolizeilichen Vorschriften (wie z.B. Grenz-, Strassen-, Wald-, Gewässerabstand) und übrigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten sind, bedürfen in der Bauzone insbesondere folgende Vorhaben keiner Baubewilligung:

  • unbeheizte Kleinbauten mit einer Grundfläche von höchstens 10 m² und einer Gesamthöhe von höchstens 2.50 m;
  • kleine Anlagen der Garten- und Aussenraumgestaltung, wie Brunnen, Teiche, fest installierte Kinderspielgeräte, Gartencheminées sowie auf wenigstens zwei Seiten offene und ungedeckte Gartensitzplätze;
  • Mauern und Einfriedungen von weniger als 1.20 m Höhe längs Gemeinde­strassen, Wegen und Plätzen sowie von weniger als 1.80 m Höhe längs Grund­stücksgrenzen, wenn ihnen nicht die Funktion als Stützmauer zukommt und die Sichtzone (gemäss VSS-Norm) der Grundstückausfahrt, Kurve oder Kreuzung nicht tangiert wird;
  • Terrainveränderungen von weniger als 0.50 m Höhe und 100 m² Fläche;
  • das Aufstellen einzelner Mobilheime, Wohnwagen und dergleichen ausserhalb bewilligter Camping- und Abstellplätze von weniger als drei Monaten je Ka­lenderjahr;
  • mobile Bauten und Anlagen wie Festhütten, Zelte, Verpflegungs- und Ver­kaufsstätten, Tribünen und dergleichen während höchstens drei Monaten je Kalenderjahr;
  • Unterhalt von Bauten und Anlagen sowie geringfügige Änderungen im Innern von bestehenden Gebäuden;
  • unbeleuchtete Aussenreklamen von insgesamt weniger als 2 m² Ansichtsflä­chen sowie vorübergehende Baureklamen.

Die Kombination mehrerer bewilligungsfreier Bauvorhaben ist in der Regel bewilligungspflichtig.

Baugesuche

Das Baugesuch ist 3-fach samt Plänen mit offiziellem Formular einzureichen. Es muss folgende Beilagen enthalten:

Baubeschrieb

soweit nicht aus Konstruktionsbeschrieb ersichtlich

Situationsplan

Beglaubigter Katasterplan 1:500 (Original beim Grundbuchgeometer FKL & Partner AG, Laufenbrunnenstrasse 36, 9472 Grabs, Telefon 081 750 33 99, www.fkl.ch, verlangen), enthaltend die Masse der Baukörper sowie die Grenz- und Gebäudeabstände.

Grundrissplan

für alle Geschosse inkl. Dachgeschoss, mit Angabe der Zweckbestimmung der Räume, der Wandstärke, Fenster- und Bodenflächen (in m²) sowie die Feuerstätten.

Schnitt- und Fassadenplan

mit Angabe der Höhe des gewachsenen Bodens und des Niveaupunktes sowie die Gebäude- und Firsthöhen.

Plan der Umgebungsgestaltung

Umrisse des/der Erdgeschosse, Parkierungsflächen, Zufahrts- und Zugangswege, Garagenzufahrten mit Angabe der Ausrundungsradien und Sichtweiten, Kinderspielflächen (inkl. Art der Gestaltung), Container-Abstellplätze, Art der Bodenbefestigungen und der Bepflanzung sowie Terrainveränderungen mit Böschungskanten und Höhenangaben

Längsschnitt durch Garageneinfahrt bis und mit Erschliessungsstrasse mit Längen- und Gefällsangaben

Parkplatzberechnung (detailliert), mit nachvollziehbarem Schemaplan

Kanalisationsplan

(gemäss VSA-Richtlinien / SN 592000 Liegenschaftsentwässerung) mit Angabe der Versickerungen, der Retentionen, des Röhrenmaterials, der Gefälle und Kaliber, der Anschluss-, Grund- und Zweigleitungen, Höhenkoten der Leitungen und Schächte, Art und Grösse der Kontroll- und Revisionsschächte und Anschlusspunkt (mit Höhenkote) der Einleitung in die Gemeindekanalisation.

Werkleitungsplan

enthaltend bestehende und projektierte Leitungen für Wasser, Abwasser, Fernheizung Gas, Strom, Digitale Medien. Die Ermittlung der im Baugrundstück liegenden Werkleitungen ist Sache der Bauherrschaft.

Zustimmungserklärung Dritter

wenn private Anlagen (Kanalisation, Strasse etc.) mitbenützt oder wenn Durchleitungsrechte, erweiterte Grenzabstandsverpflichtungen, Näherbaurechte usw. beansprucht werden, ist die entsprechende Zustimmungserklärung bzw. Vereinbarung gleichzeitig einzureichen.

Weitere Unterlagen gemäss Weisungen der Baubehörde

Falls für die Beurteilung der Baueingabe erforderlich, können weitere ergänzende Unterlagen verlangt werden.

Pläne

Die Pläne sind gefaltet auf Format A4, farblich gekennzeichnet (schwarz = bestehend, rot = neu, gelb = Abbruch), vom Gesuchsteller, Grundeigentümer und Projektverfasser unterzeichnet, einzureichen.

Sämtliche Baugesuchsformulare inkl. Wegleitungen finden Sie im Online-Schalter oder unter www.baugesuch.sg.ch. Gedruckte Papierversionen der Formulare können Sie auch weiterhin bei der Bauverwaltung bestellen.

Zonenplan / Pläne der Gemeinde Gams

Hinweis für Architekten und Planer:
Der Zonenplan sowie weitere nützliche Karten der Gemeinde Gams können online im Geoportal eingesehen werden.

Energiestadt Gams - es lohnt sich