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Gemeindestrassenplan

Die Gemeinden des Kantons St. Gallen sind verpflichtet, ihre Strassenpläne bis spätestens 2027 zu erneuern. Dabei wird der Plan der aktuellen amtlichen Vermessung sowie dem effektiven Verlauf im Gelände angepasst. Gleichzeitig überprüft die Gemeinde die Klassierungen aller Strassen und Wege und nimmt wo nötig Korrekturen vor.

Der Gesamtstrassenplan sowie der Fuss-, Wander- und Radwegplan wurden von Dienstag, 20. Juni 2023 bis Mittwoch, 19. Juli 2023 gemäss Art. 34 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) der öffentlichen Mitwirkung unterstellt.

Der Mitwirkungsbericht folgt.

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