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Raumplanung

Revision Ortsplanung

Aufgrund des im Oktober 2017 in Kraft getretenen, neuen Planungs- und Baugesetzes sind alle politischen Gemeinden im Kanton St.Gallen verpflichtet, ihre Ortsplanungsinstrumente - beinhaltend den Richtplan, den Zonenplan sowie das Baureglement und die Schutzverordnungen - komplett zu überarbeiten. Die vom Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe beschäftigt sich unter Beizug eines Raumplanungsbüros mit der Revision der Ortsplanung.

Die Gemeinde Gams verfügt zusammen mit wenigen andern Gemeinden im Kanton über zuviel eingezontes Bauland und muss deshalb dem Kanton ein Auszonungsprogramm unterbreiten. Dieses Programm wurde dem Kanton im November 2021 zur Genehmigung unterbreitet. Die entsprechende, schriftliche Zustimmung des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation steht noch aus.

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