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Hundekontrolle

Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz, ob jung oder alt, gechippt und in der Datenbank Amicus registriert sein. Das Chipobligatorium wurde im Sommer 2004 vom Bund beschlossen. Auch Welpen müssen innerhalb der ersten drei Monate mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei Amicus registriert sein.

Wo muss ich mich als neue/r Hundehalter/in registrieren?

Melden Sie sich bei der Hundekontrollstelle, damit wir Sie als Hundehalter/in bei der Hundedatenbank Amicus registrieren können. Sie bekommen anschliessend ein Login und die Personen-ID (Identifikationsnummer) zugestellt.

Wo kann ich meinen Hund registrieren?

Bei jedem Schweizer Tierarzt können Sie Ihren Hund chippen und registrieren lassen. Dies müssen Sie erledigen, bevor Sie ihn weitergeben oder spätestens, wenn er drei Monate alt ist.

Wenn Sie einen Hund aus dem Ausland mitbringen, müssen Sie seinen Gesundheitszustand und die Mikrochipnummer vom Tierarzt kontrollieren lassen.

Der Tierarzt benötigt Ihre Personen-ID, damit er Ihren Hund in Amicus registrieren oder einen Import aus dem Ausland melden kann.

Was muss ich der Hundekontrollstelle melden?

Bitte melden Sie uns Adressänderungen und Namensänderungen.

Was kann ich selbst online bei Amicus melden?

Die Weitergabe des Hundes können Sie selbst melden. Dafür benötigen Sie die Personen-ID, Vorname und Nachname des neuen Halters. Bei einer Weitergabe des Hundes ins Ausland, können Sie einen Export melden. Dafür benötigen Sie die Adresse des neuen Halters sowie das Datum, an dem Sie den Hund weitergeben.

Andererseits können Sie auch eine Übernahme selbst eintragen, wenn Sie einen bereits in Amicus registrierten Hund übernehmen und der bisherige Halter die Weitergabe-Meldung in Amicus erfasst hat.

Änderungen von Telefonnummern und E-Mailadressen können Sie auch selbständig eintragen.

Was mache ich, wenn mein Hund verstorben ist?

Sie können das Datum seines Todes selbst eintragen oder den Tierarzt oder die Hundekontrollstelle darum bitten.

Wie hoch ist die Hundesteuer und wann wird sie fällig?

Die Hundesteuer beträgt pro Hund Fr. 100.— im Jahr. Entsteht die Steuerpflicht im Verlauf des Jahres, wird die Hundesteuer in vollem Umfang am Ende des Kalendermonats, in dem die Steuerpflicht entstanden ist, fällig.

Für die Hundesteuer stellt das Einwohneramt den Hundebesitzern jährlich direkt eine Rechnung zu.

Kontaktdaten von Amicus

AMICUS
Identitas AG
Stauffacherstrasse 130A
3014 Bern

Tel.: 0848 777 100
Mail: info@amicus.ch
Home: https://www.amicus.ch

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