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Auskunft über Beistandschaft und Vorsorgeauftrag (Handlungsfähigkeitszeugnis)

Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit. Früher hiess es Handlungsfähigkeitszeugnis.

Die Auskunft über Beistandschaft und Vorsorgeauftrag kann bei uns bestellt werden.

Die Kosten betragen 25 Franken.

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