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Schulärztlicher Dienst

Schulärztliche Vorsorgeuntersuchungen

Schulärztliche Untersuchungen gewährleisten das körperliche und seelische Wohl der Kinder und Jugendlichen in der obligatorischen Schulzeit. Sie sind wichtige Voraussetzungen für gute schulische Leistungen.

Schulärztliche Vorsorgeuntersuchungen finden im 2. Kindergarten, in der 5. Primarklasse und in der 2. Oberstufe statt und sind obligatorisch. Die schulärztlichen Untersuchungen dienen dazu, Auffälligkeiten in der gesundheitlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie gesundheitliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Massnahmen einzuleiten.

Steht eine Vorsorgeuntersuchung für das Kind an, so erhalten die Eltern von der Schulverwaltung jeweils anfangs Kalenderjahr ein Schreiben mit der Aufforderung zur schulärztlichen Untersuchung sowie Informationen über den konkreten Ablauf. Die Vorsorgeuntersuchungen können bei der Schulärztin oder bei einem Arzt bzw. einer Ärztin nach Wahl vorgenommen werden.

Führt die Schulärztin die Untersuchung durch und liegt das Einverständnis der Eltern vor, wird die Schulärztin dem Kind auch allfällige notwendige Impfungen gemäss schweizerischem Impfplan verabreichen. Die Untersuchungs- sowie Impfkosten werden in diesem Fall vollumfänglich von der Schule Gams übernommen.

Die Organisation des Untersuchungstermins beim Privatarzt/bei der Privatärztin obliegt den Eltern. Untersuchungs- und allfällige Impfkosten sind von den Eltern selber zu tragen; es besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Schule Gams. Der Privatarzt/die Privatärztin muss die Durchführung des schulärztlichen Untersuchs bestätigen; die Bescheinigung ist der Schulverwaltung innert Frist einzureichen. 

Schulärztin der Schule Gams

  • Frau Dr. med. Sabine Marschall, Ärztezentrum Gams, Gasenzenstrasse 10, 9473 Gams

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons St. Gallen.

   

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